Möglichkeiten einer Mitgliedschaft

Formen der AWO-Mitgliedschaft

Unterstützung, die ankommt!

  • Sie unterstützen einen sozialen Werte-Verband
  • Sie haben ein demokratisches Mitendscheidungs- und Wahlrecht
  • Sie erhalten Informationen über Veranstaltungen oder soziale Angebote in ihrer Nähe
  • Sie haben die Möglichkeit, in unterschiedlichen Bereichen aktiv zu werden und sich zu engagieren
  • Sie haben einen Partner an ihrer Seite, bei dem sie Rat, Unterstützung und Ansprechpartner*innen finden
  • Sie sind Teil eines sozialen Netzwerkes

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder Mensch Mitglied der AWO werden, der die AWO-Grundwerte, Ziele, Satzung und Leitsätze anerkennt.

Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?

Einzelpersonen und Alleinerziehende: monatlicher Mindestbeitrag 2,50 €

Familien und Lebensgemeinschaften: monatlicher Mindestbeitrag 4,00 €
Jede Familie erhält ein Mitgliedsbuch. Jede*r Partner*in kann das satzungsmäßige Wahlrecht ausüben. Minderjährige Kinder sind beitragsfrei.

Doppelmitgliedschaft AWO-Jugendwerk: monatlicher Mindestbeitrag 2,50 €
Menschen bis 30 Jahre können entscheiden, ob neben der AWO-Mitgliedschaft auch die zusätzliche – kostenfreie – Mitgliedschaft im Jugendverband der AWO gewünscht wird. 

Mitgliedschaft nur im Jugendwerk der AWO: 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres können direkt beim Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Mitglied werden, ohne eine gleichzeitige Doppelmitgliedschaft bei der AWO. Die Mitgliedschaft nur beim Jugendwerk ist kostenfrei. Ab dem 31.Lebensjahr ist auf Grund der Altersgrenze des Jugendverbandes keine Mitgliedschaft mehr möglich – gerne aber weitergehendes Engagement.
Fördermitgliedschaft: Als Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeiterwohlfahrt bei der Durchführung von Aufgaben durch regelmäßige finanzielle Zuwendungen, ohne sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Firmen, Vereine oder andere Gruppen. 

AWO Ortsvereine können als AWO-Gliederung Fördermitglied bei der AWO International werden. 

Wie werde ich Mitglied?

Wenn sie Mitglied der AWO im Rhein-Kreis Neuss e.V. werden möchten, können sie sich an ihren zuständigen Ortsverein, Stützpunkt oder den Kreisverband der AWO wenden – oder sie nutzen das zentrale Online-Anmeldeformular des AWO Bundesverband unter: www.awo.org/mitglied-werden

Wer nur Mitglied direkt beim Jugendwerk der AWO werden möchte (ohne AWO-Mitgliedschaft) kann sich auch direkt beim Bezirksjugendwerk Niederrhein informieren: www.awo-nr.de/awo/bezirksjugendwerk

… oder das zentrale Online-Anmeldeformur des Bundesjugendwerkes der AWO nutzen unter: www.bundesjugendwerk.de/mitgliedschaft

Wo werde ich Mitglied?

Sie werden Mitglied in einem Ortsverein oder Stützpunkt der AWO in ihrer Stadt, ihrem Stadtteil oder ihrer Gemeinde. Beitrittsformulare, die beim Kreisverband der AWO eingehen, werden entsprechend weitergeleitet. Nach der Bearbeitung erhalten sie einen Mitgliedsausweis und jährliche Zuwendungsbescheinigungen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Sie können bei Ihrer Anmeldung die monatliche Beitragshöhe z.B. 2,50 € (Mindestbeitrag) / 3,00 € / 4,00 € / 5,00 € / 7,50 € / 10,00 € / 15,00 € / 20,00 € / 25,00 € und die Art des Beitragseinzugs wählen. Alle Daten werden nach dem aktuellen Datenschutzgesetz behandelt.

Der Mitgliedsbeitrag ist als Spende steuerlich absetzbar.

Freistellung von Mitglieds-Beitragszahlungen

AWO Mitglieder, die seit mind. 15 Jahren Mitglied sind und in ein Senior*innen-Pflegeheim umziehen, können weiterhin beitragsfrei Mitglied bleiben.

Wer informiert mich weiterhin?

Der für sie zuständige Ortsverein oder Stützpunkt sendet ihnen auf Wunsch gerne Informationen zu. Sie erhalten automatisch Einladungen zur Mitgliederversammlung.

Bei einer Doppelmitgliedschaft AWO-Jugendwerk werden zusätzlich Informationen vom Bezirksjugendwerk der AWO Niederrhein versendet.
 

Beitragsordnung der AWO

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Die gültige Satzung der AWO im Rhein-Kreis Neuss e.V.

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Beitrittserklärung

Werden Sie AWO-Mitglied und helfen Sie uns dabei, anderen zu helfen. Wenn Sie sich entschieden haben, der Arbeiterwohlfahrt beizutreten, füllen Sie bitte diese Beitrittserklärung aus und senden Sie uns diese zu.