AWO entsetzt über Haushaltseinigung zum Bürgergeld 

„Neuauflage von Hartz IV“: AWO entsetzt über Haushaltseinigung zum Bürgergeld 

Berlin 11.07.2024. Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“   

 

AWO und ZFF enttäuscht über verpasste Chancen und Aus der Kindergrundsicherung 

Berlin, 05.07.2024. Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß.  

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier: https://awo.org/wp-content/uploads/AWO_ZFF_Kindergrundsicherung_was-wir-fordern_Juli-2024.pdf 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden unter https://kinderarmut-hat-folgen.de/ .

Koalition geht in die Sommerpause und vergisst die Kinder!

Berlin, 03.07.2024. Ein Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen zeigt sich erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für armutsbetroffene Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt: „Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Michael Groß, Vorsitzender des AWO Bundespräsidiums, fügt hinzu: „Wer angesichts einer vermeintlich angespannten Haushaltslage bei armutsbetroffenen Kindern und Jugendliche sparen will, der bringt diese um die Chance, unsere Gesellschaft als solidarisch und sozial zu erleben und gefährdet damit unseren demokratischen Zusammenhalt. Familien mit geringen Einkommen brauchen nicht nur eine einen besseren Zugang zu Sozialleistungen durch eine längst überfällige Verwaltungsreform, sondern müssen durch die Einführung der Kindergrundsicherung auch mehr Geld auf ihrem Konto haben, um Kindern eine Lebensperspektive mit besseren Chancen zu sichern. Eine armutsfeste Höhe darf nicht das Opfer einer unvernünftigen Haushaltspolitik werden, die sich mit Festhalten an der Schuldenbremse und Tabus bei der Stärkung der Einnahmenseite den eigenen Handlungsspielraum letztlich komplett nimmt!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: https://kinderarmut-hat-folgen.de/ 

29.475 Menschen fordern ein soziales NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW übergibt Unterstützerstimmen an Landesregierung

Heute übergab die Freie Wohlfahrtspflege NRW im Rahmen ihrer Kampagne "NRW bleib sozial!" 29.475 Unterstützerstimmen an die Landesregierung. Josefine Paul (Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) und Karl-Josef Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) nahmen diese für die Landesregierung entgegen.


Die Freie Wohlfahrtspflege NRW macht mit der Kampagne "NRW bleib sozial!" auf die gravierenden Missstände in der sozialen Infrastruktur Nordrhein-Westfalens aufmerksam. Diese betreffen fast den gesamten sozialen Bereich: Kitas, Betreuungen in der Schule, Pflege und Beratungsangebote. Die zentralen Forderungen: Erhalt der sozialen Angebote der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, langfristige und auskömmliche Finanzierung, Abbau des Fachkräftemangels und bessere Arbeitsbedingungen sowie eine schlankere Bürokratie. Um diese Forderungen zu unterstützen, haben insgesamt 29.475 Personen ihre Stimme per Postkarte und digital gegeben.

„Unsere sozialen Angebote sichern das Wohl unserer Gesellschaft. Die rund 30.000 eingegangenen Postkarten und Unterschriften der Unterstützenden sind ein klares Signal an die Landesregierung, die soziale Infrastruktur aufrecht zu halten. Reduzierung von sozialen Angeboten und Schließungen von Einrichtungen müssen abgewendet werden,“ erklärte Hartmut Krabs-Höhler, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Wir fordern die Landesregierung auf, Verantwortung zu übernehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Menschen in NRW verdienen eine verlässliche und funktionierende soziale Infrastruktur.“

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat bereits in der Vergangenheit zahlreiche Aktionen durchgeführt, um auf die Nöte im sozialen Bereich aufmerksam zu machen:

25.000 Menschen nahmen am 19. Oktober 2023 an einer Demonstration vor dem Landtag in Düsseldorf teil, um ein Zeichen gegenüber der Landespolitik zu setzen. Zuletzt fand vom 10. bis 14. Juni 2024 die Aktionswoche "Black Week" statt, bei der zahlreiche Träger aus NRW auf Personalnot, Überbelastung, Unterbesetzung und Unterbezahlung in den Einrichtungen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit hinwiesen.

 Weitere Informationen zu „NRW bleib sozial!“

https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/initiativen/nrw-bleib-sozial/einfuehrung 

Bündnis für Gute Pflege fordert Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Pflege

Berlin, den 03. Juli 2024. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/ 

 

Integrationsarbeit in NRW steht vor dem Aus

Wo ist die Richtlinie für Integrationsagenturen und Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit?

Düsseldorf, 28.06.2024

Die Träger der Integrationsagenturen und Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit erhalten seit Januar 2024 von der Landesregierung keine finanziellen Mittel zur Fortführung ihrer Arbeit. Der Grund: Die Richtlinie für die Angebote ist vom Land NRW noch nicht verabschiedet. Gleichzeitig gibt es keine dringend notwendigen Abschlagszahlungen, um die laufende Arbeit zu finanzieren. Nun drohen die ersten Angebote wegzubrechen.

Die 171 Integrationsagenturen und 42 Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind zentrale Akteure der integrationspolitischen Infrastruktur in NRW. Täglich setzen sie sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in NRW ein, unterstützen Flüchtlinge beim Ankommen in der Gesellschaft und beraten Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Die Verzögerung bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen führt jedoch dazu, dass die Träger seit Anfang des Jahres keine Fördermittel zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten erhalten. Viele wissen nicht mehr, wie sie ihr Personal bezahlen sollen – Kündigungen drohen. Vor allem für kleinere Träger wird die Situation zur existenziellen Bedrohung.

Der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Hartmut Krabs-Höhler, stellt dazu klar: „Wir benötigen schnellstmöglich die aktuelle Richtlinie für das Förderprogramm und eine unbürokratische Vorfinanzierung für unsere Träger.“ Hartmut Krabs-Höhler fragt sich weiter: „Will das Land NRW wirklich, dass die Angebote für Menschen mit Einwanderungsgeschichte wegfallen?“

Auch im Arbeitsausschuss Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die fehlende Finanzierungsgrundlage ein Dauerthema. Da die Wohlfahrtsverbände den aktuellen Entwurf der Richtlinie noch nicht kennen, können sie sich nicht auf möglicherweise veränderte Förderbestimmungen vorbereiten. „Wir arbeiten derzeit ohne Rechtsgrundlage und Rechtssicherheit“, so der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Michael Mommer. Hinzu kommt: Auch mit einer gültigen Richtlinie wäre die Finanzierungsschwierigkeit noch nicht unmittelbar gelöst. Denn erst nach der Erstellung der Anträge und der Ausstellung des Zuwendungsbescheides können die Träger die Fördermittel erhalten. Dieser Prozess kann noch Monate dauern, was viele Träger zur Aufgabe der Integrationsangebote zwingen könnte. Für Michael Mommer hat die ausbleibende Finanzierung auch eine gesellschaftspolitische Dimension: „Wir erleben einen beispiellosen Rechtsruck in der Gesellschaft – gleichzeitig blockiert Verwaltungshandeln gerade diejenigen Träger, die sich für Demokratie, Pluralismus und Vielfalt einsetzen.“

AWO fordert Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung 

SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch: AWO fordert Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung 

Berlin, 27.06.2024. In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.  

 

55 Jahre Stonewall Riots

55 Jahre Stonewall Riots: Arbeiterwohlfahrt ruft zu Solidarität und Wachsamkeit auf

Berlin, den 27.06.2024. Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.