Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit
Januar 2026
Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.
Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”
Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:
- Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
- Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
- Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.
Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.
Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.:
„Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“
Jahresrückblick: Migration und Integration im Rhein-Kreis Neuss
Bereits seit 2019 ist der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. Träger des Bundesprogramms „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE). Das Programm bietet am Standort Grevenbroich und Umgebung individuelle und bedarfsorientierte Beratung für Zugewanderte. Sie soll Menschen mit Migrationshintergrund, die älter als 27 Jahre sind, bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration unterstützen. Ziel der Migrationsberatung ist es, Migrant*innen in ihrem individuellen Integrationsprozess zu begleiten, zu fördern und zu stärken. Im Jahr 2025 konnten mehr 1.000 solcher Beratungen erfolgreich durchgeführt werden. Darüber hinaus nahmen die Kolleg*innen an 26 Netzwerktreffen teil und warben auf lokalen Messen und Veranstaltungen in Grevenbroich und im Rhein-Kreis Neuss für die Angebote. Obwohl in Deutschland so viele Geflüchtete wie nie zuvor leben, sehen sich Träger der Migrationsfachdienste jedoch gezwungen, ihre Angebote für gelingende Integration vor allem aufgrund der schlechten finanziellen Förderbedingungen einzuschränken oder sogar ganz einzustellen. Die Gründe dafür liegen in nicht auskömmlichen Finanzierungen des Landes NRW und des Bundes. So sah sich ein Träger in Mülheim an der Ruhr sogar gezwungen, komplett aus der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und dem Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ auszusteigen. In Oberhausen ist kürzlich ein weiterer Träger aus der landesgeförderten Flüchtlingsberatung ausgestiegen. Weitere Träger der MBE und der Flüchtlingsberatung NRW haben mehrere Stellen für 2025 erst gar nicht beantragt. Insgesamt war damit bezirksweit ein Rückgang von 7,25 Stellenanteilen allein im ersten Halbjahr zu verzeichnen, kritisierte der Bezirksverband in einer Stellungnahme und forderte Korrekturen bei der Haushaltsgesetzgebung.