GKV-Reform: AWO begrüßt Anpassungen und fordert weitere Nachbesserung

29.04.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

“Wir sind erleichtert, dass einige der größten Härten der Reform auf den letzten Metern abgeräumt wurden. Dazu zählt, dass das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleibt und die neuen Beiträge für Mitversicherte nochmal nach unten korrigiert wurden. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ist wichtig, um hohe Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen.

Insgesamt bleibt es aber dabei: Die Reform hat eine Unwucht zulasten von Patient*innen und Leistungserbringern. Im parlamentarischen Verfahren müssen Union und SPD sicherstellen, dass die Zuzahlungen für Medikamente im Rahmen bleiben, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Außerdem müssen Tarifsteigerungen in Rehabilitation und Behandlungspflege weiterhin vollständig refinanziert werden. Statt einer Reform, die sich nur an Einsparzielen orientiert, bräuchten wir einen neuen Aufbruch für mehr Prävention. Denn gute Gesundheitspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Gesundheit der Menschen zu stärken.”

Entlastungsprämie ohne Finanzierung?

28.04.2026

AWO Bundesverband und Arbeitgeberverband der AWO fordern Berücksichtigung der Sozialwirtschaft

Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband der AWO Deutschland (AGV AWO) fordern Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung beschlossenen „Entlastungsprämie“. Eine pauschale Prämie bzw. ein „Krisenbonus“ durch Zahlungen der Arbeitgeber wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitsbranche nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Leistung vollständig und verbindlich refinanziert wird.

„Die Entlastungsprämie geht an der Realität vieler sozialer Träger vorbei. Unsere Einrichtungen haben schlicht keine freien finanziellen Spielräume, um solche Leistungen eigenständig zu stemmen.

Gleichzeitig zeigt unsere aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege ein klares Bild: Viele Träger mussten Angebote bereits einschränken oder ganz einstellen, und die große Mehrheit erwartet weitere Kürzungen. Wenn wir jetzt zusätzliche Erwartungen an die Einrichtungen richten, ohne sie vollständig zu refinanzieren, verschärfen wir genau den Druck, der soziale Infrastruktur vor Ort gefährdet“, so Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes. 

Soziale Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert; zusätzliche Zahlungen können daher nicht aus „freien“ Mitteln geleistet werden. Leistungen werden über Beiträge, Entgelte und Abgaben verschiedener Kostenträger (u. a. Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Jugendämter) finanziert. Ohne klare Zusagen zur Refinanzierung entsteht der Eindruck, Träger könnten Prämien kurzfristig „einfach auszahlen“ – tatsächlich sind die finanziellen Spielräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen eng. 

„Wer Entlastung für die Beschäftigten will, muss sie so ausgestalten, dass sie rechtssicher und in den Vergütungssystemen der Sozialwirtschaft tatsächlich umsetzbar ist“, betont Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des AGV AWO. Vorgaben wie das Besserstellungsverbot sowie laufende oder bereits abgeschlossene Vergütungsverhandlungen begrenzen kurzfristige Einmalzahlungen zusätzlich – obwohl die Belastung bei den Mitarbeitenden akut ist

Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. fordern:

  • eine verbindliche und vollständige Refinanzierung der Entlastungsprämie/des Krisenbonus durch die Kostenträger, 

  • die Einbeziehung der Sozialwirtschaft in bundespolitische Entlastungsmaßnahmen. 

Die Verbände appellieren gemeinsam an die Politik, Entlastungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie in der Praxis der Sozialwirtschaft ankommen – rechtssicher, zeitnah und vollständig gegenfinanziert. Die Regelung, den Zeitraum zur Zahlung der Prämie bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern, wird ausdrücklich begrüßt. Weitere Schritte für eine verlässliche Refinanzierung müssen folgen. 

Jahresrückblick: Migration und Integration im Rhein-Kreis Neuss

Bereits seit 2019 ist der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. Träger des Bundesprogramms „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE). Das Programm bietet am Standort Grevenbroich und Umgebung individuelle und bedarfsorientierte Beratung für Zugewanderte. Sie soll Menschen mit Migrationshintergrund, die älter als 27 Jahre sind, bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration unterstützen. Ziel der Migrationsberatung ist es, Migrant*innen in ihrem individuellen Integrationsprozess zu begleiten, zu fördern und zu stärken. Im Jahr 2025 konnten mehr 1.000 solcher Beratungen erfolgreich durchgeführt werden. Darüber hinaus nahmen die Kolleg*innen an 26 Netzwerktreffen teil und warben auf lokalen Messen und Veranstaltungen in Grevenbroich und im Rhein-Kreis Neuss für die Angebote. Obwohl in Deutschland so viele Geflüchtete wie nie zuvor leben, sehen sich Träger der Migrationsfachdienste jedoch gezwungen, ihre Angebote für gelingende Integration vor allem aufgrund der schlechten finanziellen Förderbedingungen einzuschränken oder sogar ganz einzustellen. Die Gründe dafür liegen in nicht auskömmlichen Finanzierungen des Landes NRW und des Bundes. So sah sich ein Träger in Mülheim an der Ruhr sogar gezwungen, komplett aus der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und dem Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ auszusteigen. In Oberhausen ist kürzlich ein weiterer Träger aus der landesgeförderten Flüchtlingsberatung ausgestiegen. Weitere Träger der MBE und der Flüchtlingsberatung NRW haben mehrere Stellen für 2025 erst gar nicht beantragt. Insgesamt war damit bezirksweit ein Rückgang von 7,25 Stellenanteilen allein im ersten Halbjahr zu verzeichnen, kritisierte der Bezirksverband in einer Stellungnahme und forderte Korrekturen bei der Haushaltsgesetzgebung.