Presse- und Medienservice
Alle Informationen auf einen Blick
Das Team der Öffentlichkeitsarbeit der AWO im Rhein-Kreis Neuss e.V. versorgt hier Medien, Bürger*innen und weitere Interessierte mit aktuellen Nachrichten und Informationen. Zudem finden Sie auf dieser Seite frei verfügbare Bilder und Dateien für die redaktionelle Arbeit zum Download.
Pressemitteilungen der AWO NRW finden Sie auf folgender Webseite:
AWO NRW
Pressemitteilungen des AWO Bundesverbandes finden Sie auf folgender Webseite:
AWO Bundesverband
30 Jahre Asylkompromiss: Die humanitäre Verantwortung bleibt unerfüllt
Berlin, den 26.05.2023. Zum heutigen Jahrestag des Asylkompromisses kritisiert die AWO die geplante Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS). Diese dürfe nicht umgesetzt werden, so der Verband. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der faule „Kompromiss“, der mit der GEAS-Reform geschlossen wird, untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte weiter.“
„Die geplante Reform ist genauso fehlgeleitet wie der Asylkompromiss vor 30 Jahren.“ so Sonnenholzner. „Dieser erfolgte ausschließlich auf Kosten der Schutzsuchenden. Heute, 30 Jahre später, ist die Asylpolitik leider kein bisschen humaner geworden. Obwohl ein Paradigmenwechsel im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, bleibt der Schutzauftrag gegenüber Asylsuchenden aufgrund historischer Verantwortung weiterhin eine Illusion.“
Vor 30 Jahren ereignete sich das Unvorstellbare. Angesichts von Hass, Hetze und gewalttätigen Übergriffen auf Geflüchtete, darunter Brandanschläge auf Unterkünfte mit tödlichen Folgen, wurden nicht etwa die Schutzmaßnahmen für Asylsuchende in Deutschland ausgeweitet. Stattdessen wurde das Grundgesetz geändert und der Zugang zum Asyl massiv eingeschränkt. Die damalige Regierung rechtfertigte diesen Eingriff in die Menschenrechte mit der Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylrechts.
Mit der anstehenden GEAS-Reform droht nun ein Alptraum Realität zu werden. Der neue Kompromiss der Bundesregierung legalisiert bereits bestehende Verstöße gegen Menschenrechte und steht im eklatanten Widerspruch zu verbrieften Menschenrechten wie dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtscharta. Nun sollen Schutzsuchende offiziell und „im Namen der EU“ inhaftiert werden – allein deshalb, weil sie Schutz suchen. In rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren soll über Leben und Tod entschieden werden, um dann in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder „sichere Herkunftsländer“ abzuschieben. Und zwar ungeachtet der möglichen Kettenabschiebungen von Personen aus Kriegsgebieten.
Sonnenholzner dazu abschließend: „Durch die neue Reform werden nicht nur zahlreiche Menschenrechte ignoriert oder gebrochen. Es wird auch ein klares Signal gesetzt, dass Deutschland nach 30 Jahren immer noch nicht gewillt ist, seiner humanitären Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden nachzukommen. Wer die Reform der GEAS unterstützt, nimmt Folter, grundlose Inhaftierung, Entwürdigung und Mord in Kauf, um Menschen fernzuhalten, die vor Krieg, Folter und Verfolgung fliehen.“
Wegweisendes Urteil: Ausschreibungen im Sozialbereich unzulässig
Bundessozialgericht untersagt Stadt Düsseldorf die Ausschreibung von Integrationshelfer*innen
Gegen die Ökonomisierung des Sozialen: Die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen nach Vergaberecht beschäftigt die soziale Arbeit seit vielen Jahren. Mit Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben der Caritasverband Düsseldorf und die Kaiserswerther Diakonie gegen die Ausschreibungspraxis der Stadt Düsseldorf im Jahr 2016 geklagt und nun in letzter Instanz Recht bekommen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es der Stadt untersagt war, die Ausschreibung von Integrationshelfer*innen durchzuführen und in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.
„Ein Sieg für die Trägervielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen! Wir haben sieben Jahre hart dafür gekämpft, doch der mühsame Ritt durch die Instanzen hat sich gelohnt“, so Christian Woltering, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Ein wegweisendes Urteil: Durchgefochten wurde die Klage in Düsseldorf, Strahlkraft hat das Urteil weit darüber hinaus - für ganz Deutschland und über die Eingliederungshilfe hinaus. Auch für die in gleicher Weise geregelten Vertragssysteme in anderen Sozialgesetzbüchern wird die Rechtsprechung von entsprechend großer Bedeutung sein.
„Hauptsache billig: Mit dieser Vergabepraxis steht die Stadt Düsseldorf nicht alleine da. Wir beobachten diese bedenkliche Tendenz seit Jahren in vielen Kommunen. Die Ausschreibungen führen zu aggressiven Dumping-Angeboten von fragwürdigen Anbietern, die Kommerz auf Kosten der Menschen machen. Davon profitieren zum Teil gewerbliche Investoren – und die soziale Vielfalt vor Ort wird zerstört“, so Woltering. „Das ist zu kurz gedacht und am falschen Ende gespart. Gut, dass das Bundessozialgericht dem höchstrichterlich einen Riegel vorgeschoben hat. Ein wichtiges Zeichen gegen die Ökonomisierung des Sozialen und für eine vielfältige Sozial-Landschaft, in der die Menschen Wahlfreiheit haben!“
Weitere Informationen zum Urteil:
Das Bundessozialgericht (BSG) ist in allen Punkten der Argumentation der Wohlfahrtsverbände gefolgt. Klargestellt ist damit, dass es im Vertragssystem weder einen europarechtlichen Zwang zu Ausschreibungen gibt noch ein Recht dazu, Vergabeverfahren durchzuführen.
Das ausführliche Urteil liegt noch nicht vor, ein Terminbericht sowie weitere Informationen zur Verhandlung sind auf der Internetseite des BSG verfügbar:
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_05_17_B_08_SO_12_22_R.html
Hintergrundinfo: Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW
In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonischen Werke und die Jüdischen Gemeinden mit ihren 16 Spitzenverbänden zusammengeschlossen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bietet sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote.
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG räumt Mythen ab!
Berlin, 22.05.2023. Bereits seit 2009 setzt sich die AWO im Rahmen des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen fordert dafür die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten. Aus Sicht der AWO steht fest: Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste Investitionsvorhaben der Bundesregierung und muss deshalb auch in den Haushaltsverhandlungen Priorität haben.
Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/wp-content/uploads/2023/05/Mythen-zur-Kindergrundsicherung.pdf
Hierzu sagt Michael Groß, Präsident der AWO: “Ich bin es wirklich leid, immer wieder dieselben Vorurteile gegenüber armen Kindern und ihren Eltern hören zu müssen, die ohne Eigenbemühungen auf Kosten des Staates leben und das für ihre Kinder bestimmte Geld nicht für diese ausgeben würden. Dafür gibt es nicht einen einzigen belastbaren Beweis. Doch armen Eltern wird nicht nur grundlos misstraut, sie werden auch finanziell benachteiligt – denn von den Kinderfreibeträgen profitieren reiche Eltern proportional stärker als arme.
Ein gutes Leben für die eigenen Kinder zu ermöglichen ist eines der stärksten Motive vieler Eltern, jeden Tag aufzustehen und zur Arbeit zu gehen. Wer trotzdem gerne mit dem Finger auf andere zeigen möchte, sollte sich lieber die Frage stellen, ob die Regeln zur Besteuerung von großen Erbschaften oder sehr hohen Vermögen in unserem Land ausreichend sind. Es ist doch wirklich seltsam, wenn kaum jemand hinterfragt, dass Superreiche und Hochvermögende ihren Lebensunterhalt allein aus dem geerbten Familienbesitz und ohne Job bestreiten können und gleichzeitig Menschen mit kleinen Einkommen unterstellt wird, bei jeder kleinsten Erhöhung der Leistungen für Kinder blitzartig den Stift fallen zu lassen.“
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: https://kinderarmut-hat-folgen.de
AWO Niederrhein fordert gesamtgesellschaftliche Diskussion über Pränataltests
Land NRW muss Debatte mit anstoßen!
Schon ab der sechsten Woche nach Entstehung einer Schwangerschaft können Bluttests ermitteln, ob Embryonen Trisomien haben. Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) kann anhand einer Analyse des mütterlichen Blutes eine Aussage darüber treffen, ob ein Kind eine der Trisomie-Formen mit hoher Wahrscheinlichkeit haben könnte. 100-prozentige Gewissheit gibt es jedoch nicht. Seit Juli 2022 ist der NIPT aufgrund medizinisch-technischer Daten als Kassenleistung zugelassen. Viele Eltern wünschen sich durch diesen Test die Sicherheit, dass bei ihrem Kind keine Trisomie vorliegt. Dabei blenden sie die Möglichkeit eines auffälligen Testergebnisses aus. Oftmals verzichten Eltern im Vorfeld eines solchen Tests auf eine psychosoziale Beratung, obwohl das Testergebnis gravierende Entscheidungen mit sich bringen kann. „Schätzungen zufolge werden 9 von 10 Schwangerschaften nach einem auffälligen NIPT in Deutschland abgebrochen. Das wirft grundsätzliche ethische Fragen auf, die bislang noch nicht beantwortet sind und reduziert die Schwangerschaft in unserer Leistungsgesellschaft noch mehr auf den Aspekt, ob das Kind gesund ist oder nicht. Denn aus einem auffälligen Ergebnis ergibt sich keine Behandlungsmöglichkeit, sondern nur die Entscheidung zwischen Abtreibung und Austragen des ursprünglich gewünschten Kindes. Dass sich die Mütter mehrheitlich für eine Abtreibung entscheiden, zeigt, wie behindertenfeindlich unsere Gesellschaft immer noch ist“, merkt Nicola Völckel an, Leiterin des AWO Lore-Agnes-Haus, einem Beratungszentrum für alle Fragen und Probleme rund um Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Bremer Bürgerschaft fraktionsübergreifend ein Antrag eingebracht – und beschlossen –, den weiteren Umgang mit NIPT zu klären. Demnach soll der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative starten, um ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von NIPT zu implementieren und ein Expert*innengremium einzusetzen, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung zu prüfen hat. Auf Grundlage des Monitorings und der Arbeit des Gremiums sollen Umsetzung und Folgen der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests in den entsprechenden Minister*innenkonferenzen eingebracht werden.
Britta Altenkamp, Präsidiumsvorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, begrüßt die Initiative: „Schwangere Menschen sind keine Risikomanagerinnen, auf deren Gewissen wir ethische Grundsatzfragen auslagern. Es bedarf dringend einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion über Antworten auf grundsätzliche Fragen wie: Was soll alles untersucht und mitgeteilt werden dürfen und zu welchem Zweck – ohne dabei die individuellen Lebensentscheidungen von Frauen zu kritisieren?“
„Der Ball liegt auf´m Platz. Nun liegt es an der nordrhein-westfälischen Landesregierung das Spielfeld zu betreten und sich gemeinsam mit dem Land Bremen über den Bundesrat die dringend erforderliche gesellschaftliche Debatte über Pränataltests anzustoßen“, fordert Britta Altenkamp und ergänzt: „Dem Landtag stünde es zweifellos nicht schlecht zu Gesicht, wenn die demokratischen Fraktionen diesen Prozess parlamentarisch begleiten.“
Das 6. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung
Köln, 26. April 2023. Sichtbar werden und in den Austausch mit Politik kommen: Die Freie Wohlfahrtspflege NRW lädt ein zum Treffen von Menschen mit Armutserfahrung am 2. August 2023 in Köln. Das mittlerweile sechste Treffen wird zusammen mit Armutsbetroffenen als Expert*innen in eigener Sache geplant und durchgeführt. Kosten wie Anreise und Verpflegung trägt die Freie Wohlfahrtspflege NRW. „Wir laden Sie und Euch zur Diskussion und zum politischen Mitmischen ein, damit die Erfahrungen mit Armut und deren Auswirkungen deutlich sichtbar werden“, so Dr. Frank Hensel, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Armut und Sozialberichterstattung der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Nach der Landtagswahl in NRW 2022 hatten Menschen mit Armutserfahrung ihre Forderungen https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/fileadmin/user_data/2022/initiativen/weil_sozial_relevant_ist_mitwaehlen_NRW_Wahl/forderungen/Forderungspapier-Armut_web.pdf zum Koalitionsvertrag benannt und um Gespräche mit den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebeten – mit Erfolg! Alle Fraktionen nahmen das Gesprächsangebot an und gehen derzeit mit einer siebenköpfigen Gruppe ins Gespräch. Mit dabei war auch schon NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Das Jobcenter und andere Behörden nicht erreichbar? Der Verweis auf Tafeln und Lebensmittel-ausgaben als Lösung für finanzielle Probleme mit Miete und Energiekosten? Die langen Bearbeitungszeiten für Anträge und die Verweise auf andere Behörden, die Zuzahlung für Medikamente, die Nichtbezahlbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Bestattungen? „Die Schilderungen der Menschen mit Armutserfahrung ließen die Politiker*innen aufhorchen und teilweise ungläubig nachfragen, ob das denn so sein könne. Oft wurde vermutet, dass es sich wohl eher nur um Einzelfälle handeln könne“, so Hensel. „Das zeigt deutlich, wie wichtig solche politischen Gespräche sind und dass sie häufiger stattfinden müssen, damit die Auswirkungen von Armut klar und Lösungen gefunden werden. Dazu gehört auch die Idee der Weiterentwicklung von Plattformen zum Mitmischen auf kommunaler Ebene.“
Am 2. August 2023 findet das nächste NRW-weite Treffen statt, hier sollen unter anderem von den Erfahrungen aus dem Dialog mit der Politik berichtet und weitere Austauschformate diskutiert werden. Darüber hinaus wird an neuen und alten Themen wie der Umsetzung des Bürgergeldes oder der Erreichbarkeit von Jobcenter, Wohnungsamt und anderer Behörden weitergearbeitet. „Wir freuen uns über viele neue Gesichter, alle Infos zur kostenlosen Anmeldung und dem Programm gibt es auf der Internetseite der Freien Wohlfahrtspflege NRW oder telefonisch bei uns in der Koordination“, so die Geschäftsführerin des Arbeitsausschusses Michaela Hofmann. „Schnell anmelden, hier können alle mitreden und mitgestalten!“
In Kürze: Das 6. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung
• Wann: 02. August 2023 | 10.00 – 16.00 Uhr
• Wo: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln | Georgstraße 7 | 50676 Köln
• Rückfragen und Anmeldung: Michaela Hofmann, Telefon 0221 20 10 288 oder michaela.hofmann@ caritasnet.de
• Kosten: Die Veranstaltung ist kostenlos – Fahrtkosten werden erstattet.
• Einladungsflyer, Positionspapiere, weitere Infos: www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/initiativen/menschen-mit-armutserfahrung/uebersicht
Hintergrundinfo: Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW
In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonischen Werke und die Jüdischen Gemeinden mit ihren 16 Spitzenverbänden zusammengeschlossen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bietet sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote.